
NIS 2 Directive
Mit Wirkung vom 16. Januar 2023 wurde die NIS-2-Richtlinie (auch bekannt als Richtlinie (EU) 2022/2555) eingeführt, um die Sicherheit von Netzwerk- und Informationssystemen in der Europäischen Union zu verbessern. Diese Richtlinie zielt speziell auf Betreiber kritischer Infrastrukturen und Anbieter wesentlicher Dienste ab und schreibt die Implementierung robuster Cybersicherheitsmaßnahmen sowie die zeitnahe Meldung von Vorfällen an die zuständigen Behörden vor.
Der Anwendungsbereich der NIS-2-Richtlinie umfasst ein größeres Spektrum an Organisationen und Sektoren, während gleichzeitig die Sicherheitsanforderungen verschärft, die Meldepflichten vereinfacht und strengere Maßnahmen und Strafen verhängt werden. Durch die Einhaltung der in der NIS-2-Richtlinie festgelegten Anforderungen können Organisationen ihre Cybersicherheitsmaßnahmen verbessern, kritische Assets schützen und aktiv zum Aufbau eines sicheren digitalen Umfelds in der Europäischen Union beitragen.
Für die Überprüfung der NIS-2-Konformität zertifizierte Personen weisen nach, dass sie die Anforderungen der Richtlinie, Implementierungsstrategien und beste Praktiken zum Schutz kritischer Infrastrukturen vor Cyberbedrohungen genau kennen. Mit diesem Wissen sind Sie in der Lage, Organisationen bei der wirksamen Behandlung von Cyberbedrohungen und der Umsetzung geeigneter Maßnahmen anzuleiten und gleichzeitig die Einhaltung der NIS-2-Richtlinie sicherzustellen.
DIIA Spezifikationen
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